Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 02.02.2015, GZ 1258/2014/06, wurde aufgrund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.07.2014, GZ 1258/2014, das Grundstück Gst.Nr. 799/3, KG 6207 Großenzersdorf vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. 2. Am 21.07.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin oder BF) einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters betreffend das Grundstück G... mehr lesen...