Norm: VermVertr Österreich - BRD Art18VermVertrDG §1VermVertrDG §3VermVertrDG §11 Abs2 litaWBG §3WBG §16WBG §201.StVDG §451.StVDG §46
Rechtssatz: Zur Parteistellung der deutschen natürlichen Person, für die angemeldet wurde, im Wertpapierbereinigungsverfahren. Für noch anhängige Bereinigungsverfahren wurde die Zusammenfassung der Entscheidung gemäß § 16 Abs 2 WBG einerseits und im Sinn des § 1 Abs 3 VermVertrDG andererseits in einem Bescheid un... mehr lesen...