Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10.02.2014, Zl. I/B023-01/2014, wurde der Antrag der XXXX auf Akkreditierung des Bachelorstudienganges „ XXXX “ abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die XXXX fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 2. In der mündlichen Beschwerdeverhandlung am 02.12.2014 vereinbarten die Vertreter der beschwerdeführenden Partei sowie der belangten Behörde sinngemäß, die im... mehr lesen...