Begründung: I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 31. Jänner 2020 bei der AQ Austria u.a. die Meldung von 19 näher definierten postgradualen Studiengängen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid, zugestellt am 5. Oktober 2020, gab das Board der AQ Austria dem Antrag gemäß § 27 HS-QSG i.V.m. § 27a HS-QSG i.V.m. § 3 Abs. 1 der § 27-MeldeVO 2019 nicht statt und verpflichtete die Beschwerdeführerin gemäß § 20 Abs. 1 HS-QSG i.V.m. § 6 der § 27-MeldeVO 2019 eine Verfahrenspausch... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 15. September 2020 bei der AQ Austria u.a. die Meldung von 23 näher definierten postgradualen Studiengängen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid, zugestellt am 7. Jänner 2021, gab das Board der AQ Austria dem Antrag gemäß § 27 HS-QSG i.V.m. § 27a HS-QSG i.V.m. § 3 Abs. 1 der § 27-MeldeVO 2019 nicht statt und verpflichtete die Beschwerdeführerin gemäß § 20 Abs. 1 HS-QSG i.V.m. § 6 der § 27-MeldeVO 2019 eine Verfahrenspaus... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter Auflagen“ erfolge.... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter Auflagen“ erfolge.... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter Auflagen“ erfolge.... mehr lesen...