Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort XXXX 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 26.03.2021 (zugestellt am 10.05.2021), GZ. I/A11-4/2021, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter Auflagen“ erfolge.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX PRIVATUNIVERSITÄT XXXX (und nunmehrige Beschwerdeführerin) stellte am 30.09.2019 den Antrag auf Akkreditierung (unter anderem) des Bachelorstudienganges Tourism & Hospitality Management. 2. Mit Beschluss vom 09.12. sowie 11.12.2019 bestellte das Board der AQ Austria folgende Gutachterinnen und Gutachter: a) FH-Prof. Dr XXXX , b) Prof. Dr. XXXX , c) Prof. Dr. XXXX sowie d) XXXX . 3. Am 05.05.2020 führten die Gutachterinnen und Gutachte... mehr lesen...
I. Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte die Verlängerung der institutionellen Akkreditierung als Privatuniversität am Standort Krems an der Donau. 1.2. Das Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (im Folgenden: AQ Austria) gab dem Antrag mit Bescheid vom 20.09.2019 (zugestellt am 17.10.2019), GZ. I/A16-23/2019, statt und sprach dabei in Spruchpunkt 5. aus, dass die Akkreditierung gemäß § 24 Abs. 9 HS-QSG „unter folgenden Auflage... mehr lesen...
I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Board der AQ Austria den Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. Jänner 2017, zuletzt modifiziert am 17. Februar 2017, auf Akkreditierung als Privatuniversität mit der Bezeichnung " XXXX " am Standort Wien gemäß §§ 24 und 25 Hochschul-Qualitäts-sicherungsgesetz (HS-QSG) i.V.m. § 2 Privatuniversitätsgesetz (PUG) ab und forderte die zu ersetzenden Kosten des Verfahrens in der Höhe von EUR 31.929,03 ein. Begründet wurde dies dami... mehr lesen...