Begründung: I. 1. Die vorliegenden, beim Verfassungsgerichtshof am 25. September 2000 eingelangten, auf Art137 B-VG gestützten Klagen richten sich gegen die "Republik Österreich" (gemeint wohl: den Bund). Die klagenden Parteien - alle samt Güterbeförderungsunternehmen mit Sitz in Österreich - begehren von der beklagten Partei die Rückzahlung des bzw. eine Entschädigung für das von ihnen behaupteterweise der Höhe nach zu Unrecht entrichtete(n) Benützungsentgelt(s) für die Brenner... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/02 Sonstiges
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegAHG §2 Abs3ASFINAG-G §15Brenner-Autobahn-FinanzierungsG §1BStFG 1996 §5EG (bis 2000 EG-Vertrag) Art10
Leitsatz: Zurückweisung von nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
eingebrachten Klagen von Transportgesellschaften betreffend die
Einhebung von Brenner-Mautgebühren wegen Unzuständigkeit des VfGH;
Einhebung der Maut im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung bz... mehr lesen...