Entscheidungen zu § artikel1zu93 Abs. 6 FinStrG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1984/2/23 B390/81

Begründung: 1.1. J M beantragte mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei nachts zum 4. Juli 1981 dadurch, daß finanzbehördliche Organe in seiner Wohnung in Wien, P-Gasse, eine Hausdurchsuchung vornahmen und dabei Geschäftspapiere und Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmten sowie ihn am 4. Juli 1981, 1.30 Uhr, festnahmen und bis 8.45 Uhr dieses Tages in Haft behielten, demnach durch Ausübung unmittelba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 23.02.1984

RS Vfgh 1984/2/23 B390/81

Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art8FinStrG §93 Abs2FinStrG §93 Abs6
Rechtssatz: B-VG Art144 Abs1; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in Vollziehung eines schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehls nach §93 Abs1 FinStrG - keine unmittelbare Anfechtbarkeit als Ausübung unmittelbarer verwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.02.1984

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