Entscheidungen zu § artikel1zu93 Abs. 4 FinStrG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/19 B1837/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B1837/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

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