Entscheidungen zu § artikel1zu93 Abs. 7 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1991/10/8 91/14/0194

Dem Präsidenten der Finanzlandesdirektion (in der Folge: Präsident) steht in enumerativ vom Gesetzgeber bezeichneten Fällen das Recht der Amtsbeschwerde zur Durchsetzung der Rechtsordnung gegenüber rechtswidrigen Bescheiden von Verwaltungsorganen zu. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 15. November 1990, Zl 90/16/0056, ausgeführt hat, ist die Tätigkeit des Vorsitzenden eines bei einer Finanzlandesdirektion nach § 65 Abs 2 FinStrG errichteten Berufungssenates (in der F... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.10.1991

RS Vwgh 1991/10/8 91/14/0194

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art131 Abs2;FinStrG §169 Abs2;FinStrG §85 Abs7;FinStrG §87 Abs2 idF 1975/335;FinStrG §89 Abs6;FinStrG §93 Abs7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da dem Gesetzgeber sowohl bei der Stammfassung des § 169 FinStrG als auch bei der Novelle des Jahres 1985 bewußt sein mußte, daß auch dem Vorsitzende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1991

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