Im Zuge eines Finanzstrafverfahrens gegen den geschiedenen Ehegatten der Beschwerdeführerin (in der Folge als K bezeichnet) ordnete der Vorsitzende des Spruchsenates mit Befehl vom 12. Juli 1993 Hausdurchsuchungen in verschiedenen Räumlichkeiten (zwei Wohnungen und eine Werkstätte) in Wien sowie in zwei Kraftfahrzeugen an. Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen bestehe der begründete Verdacht von Finanzvergehen nach § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung) seit zumindest 1983. Weiters be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §233 Abs2;FinStrG §152 Abs1;FinStrG §93 Abs4;
Rechtssatz: Gegenstand des Bescheides, der über eine Beschwerde iSd § 152 FinStrG abspricht, kann im konkreten Fall nur die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl gemäß § 93 Abs 4 FinStrG, nicht aber die Rechtmäßigkeit von zeitgleich und ortsgleich vorgenommenen Pfändun... mehr lesen...