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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §233 Abs2;Rechtssatz
Gegenstand des Bescheides, der über eine Beschwerde iSd § 152 FinStrG abspricht, kann im konkreten Fall nur die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Befehl gemäß § 93 Abs 4 FinStrG, nicht aber die Rechtmäßigkeit von zeitgleich und ortsgleich vorgenommenen Pfändungsmaßnahmen aufgrund eines Sicherstellungsauftrages sein. (Hier: Die Pfändungen erfolgten aufgrund eines Sicherstellungsauftrages ohne gerichtliche Bewilligung gemäß § 233 Abs 2 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130308.X01Im RIS seit
20.11.2000