Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §86 Abs1 litb;FinStrG §87 Abs1;MRK Art5;MRK Art6 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 201;
Rechtssatz: Die Freiheit der Person nimmt unter den Grundrechten einen hohen Rang ein. In dem Rechtsinstitut der Untersuchungshaft, die den sofortigen - und damit gerade überraschenden - Zugriff auf die Person des Besch... mehr lesen...