Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: FinStrG §70 Abs1 idF 1985/571;GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561;GehG 1956 §25 Abs2 idF 1979/561;
Rechtssatz: Bei der Bemessung einer Vergütung für die Tätigkeit der Richter in den Spruchsenaten und in den Berufungssenaten ist auf die Bedeutung dieser Nebentätigkeit und auf den Umfang derselben, worunter der mit ihrer Ausübung verbundene Z... mehr lesen...