Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine Beschwerde des Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg gegen den Bescheid des Berufungssenates bei der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg vom 9. November 1993 anhängig. Mit dem genannten Bescheid wurde der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen das Straferkenntnis des Spruchsenates des Finanzamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz teilweise Folge gegeben und der mitbeteiligten Partei ua.... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgEMRK Art6 Abs2Gasöl-SteuerbegünstigungsG §6 Abs3FinStrG §25VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Keine Unsachlichkeit der im Gasöl-SteuerbegünstigungsG für den Fall
einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung vorgesehenen Mindeststrafe;
kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung; keine Unsachlichkeit des
Ausschlusses der Möglichkeit des Absehens von der Strafe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Ktn. befand den Bf. mit ihrem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 18. Juli 1977 des Finanzvergehens des Schmuggels nach §35 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (idF vor der Finanzstrafgesetznovelle 1975, BGBl. Nr. 335 - s. ArtVII §2 Abs2 erster Satz iVm. Abs1 erster Satz dieser Nov.; im folgenden: FinStrG) schuldig, weil er am 25. Oktober 1973 anläßlich seiner Einreise nach Österreich verschiedene eingangsabgabepflichtige Waren... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §6 Abs1FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §8FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §25FinStrG idF vor BGBl 335/1975 §35 Abs1 lita
Rechtssatz: Finanzstrafgesetz; keine Bedenken gegen §35 Abs1 idF vor der Finanzstrafgesetznovelle 1975; keine denkunmögliche Anwendung; keine Will... mehr lesen...