Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren wurde mit dem genannten Urteil des Jugendgerichtshofes Wien neben anderen Entscheidungen auch über die Abschöpfung eines Betrages von 41.500 S zum Nachteil des Mike Ak***** erkannt, wogegen die zur Hauptverhandlung geladene (vgl HV-Bogen S 1r) jedoch nicht erschienene Nebenbeteiligte Rose A***** nach Urteilszustellung am 14. September 2001 an ihren ausgewiesenen Vertreter (der ebenfalls zur Verhandlung geladen war, vgl ON 175/II) am 12. Oktobe... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Eisenstadt verfügte mit Urteil vom 18.Mai 1988, GZ 8 Vr 579/85-91, mit dem Ing. Jost H*** (nach den Urteilsfeststellungen früher technischer Leiter der "Klosterkeller Siegendorf Conrad P***'S Söhne KG" sowie deren Vor- und Folgeunternehmungen) wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12, 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB sowie der Vergehen nach §§ 57 Abs. 1 und 2 zweiter Fall (56 Abs. 1 Z 1) LMG 1975 und 45 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. der 55-jährige Weinhändler Richard G*** (zu I/1) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, (zu I/2) des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961, (zu III/) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB als Beteiligter nach § 12 (zweiter Fall) StGB und (zu IV/) des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs.... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §238FinStrG aF §242 Abs2StPO §444
Rechtssatz: Für den abwesenden, aber auch unvertretenen Nebenbeteiligten beginnt die Rechtsmittelfrist mit Urteilsverkündung zu laufen. Entscheidungstexte 9 Os 169/75 Entscheidungstext OGH 22.12.1975 9 Os 169/75 12 Os 33/77 Entscheidungstext OGH 14.04.1977 12 Os 33/77 Ve... mehr lesen...