Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: Kurt Friedrich C*** jun (zu A/I/1 und 2 des Urteilssatzes) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG und (zu A/II/1 und 2) des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabak- und Branntweinmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG; Kurt C*** sen (zu A/I/1 und B/2 in bezug auf A/I/2) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Gerhard Z*** der in der Zeit von Februar bis einschließlich November sowie am 2.Dezember 1984 durch die unter Verletzung seiner zollrechtlichen Stellungspflicht und ohne eine nach dem AußHG erforderliche Bewilligung in mehreren Angriffen vorgenommene Einfuhr von Zigaretten im Gesamtwert von rund 600.000 S in einem an einem LKW angebrachten Geheimbehälter tateinheitlich mit dem Finanzvergehen des v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27.September 1922 geborene Angestellte Gertrude A zu I/ des Vergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit b, 38 Abs. 1 lit a (§§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a; 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit b - richtig: lit a -) FinStrG und zu II/ des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Abgabenhinterziehung als Beteiligte nach §§ 11, dritter Fall, 33 Abs. 1, Abs. 2 lit a, Abs. 3 lit a und d FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie in ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs3FinStrG §232FinStrG §234
Rechtssatz: Bei Bestimmung des gemeinen Wertes im Sinne des § 19 Abs 2 FinStrG ist auf die Vorschriften des § 10 Abs 2 des BewG 1955 BGBl Nr 148, Bedacht zu nehmen. Die Aufteilung des Wertersatzes auf mehrere an einer Straftat beteiligte Personen stellt eine mit dem Rechtsmittel der Berufung zu bekämpfende Ermessensentscheidung dar. Die gemäß dem § 232 FinStrG bestellten Verteidiger sind auch zur s... mehr lesen...