Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. März 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Jozo A des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt, weil er in Wien vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen in Verkehr gesetzt hat, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte, indem er 1. im April 1981 insgesamt 8 Gramm Heroin an unbekannte Personen ('Karl' und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengerichtes wurden der beschäftigungslose Günther B und der beschäftigungslose Günther A des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach dem § 6 Abs. 1 SuchtgiftG. (Punkt I des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 9 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. (Punkt II des Urteilssatzes), des Vergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 FinStrG. (Punkt III des Urteilssatzes) und des Vergehens der (vorsätzlichen) Abgabenhehlerei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §53 Abs4FinStrG §221
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Gerichts gemäß § 53 Abs 4 FinStrG ist auch dann hinsichtlich der Beteiligten gegeben, wenn über die Tat desjenigen Täters, die die gerichtliche Zuständigkeit begründet (hier: gewerbsmäßiger Schmuggel), noch nicht urteilsmäßig erkannt wurde. Würde allerdings dieser Täter später nicht wegen gewerbsmäßigen Schmuggels verurteilt werden, käme hinsichtlich der Beteiligten Wiederaufn... mehr lesen...