Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Günther V***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Günther V***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins,, 11 dritter Fall FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg vorsätzlich unter Verletzung der abgaben... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs3FinStrG §33 Abs1BAO §162StGB §223StGB §293
Rechtssatz: Bei tatsächlicher Leistung der als Absetzbeträge geltend gemachten Zahlungen vermag die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG nicht zu begründen, weil der (die Absetzbeträge nicht berücksichtigende, somit höhere) Abgabenanspruch erst durch die Nichtbenennung entsteht. Auch der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der maledivianische Staatsbürger Manickam S*** (zu 1) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG und (zu 2) des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ "15 StGB" (richtig: 13 FinStrG), 35 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.September 1987 in Graz-Thalerhof (zu 1) anläßlich seiner Einreise mit dem Flugzeug von Zürich mit Zwischenlandung in Wien-Schwechat den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgif... mehr lesen...
Gründe: A/ Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgenden kurz: K) Dipl.Ing. Adolf A a) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (Punkt A/ des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB , zum Teil als Beteiligter nach § 12 StGB (Punkte D/I und E/8 des Schuldspruchs), und... mehr lesen...