Aus der Beschwerde im Zusammenhalt mit der vorgelegten Kopie der angefochtenen Erledigung ergibt sich, daß gegen den Beschwerdeführer mit Strafverfügung vom 8. April 1992 wegen Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eine Geldstrafe von S 100.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen) verhängt wurde. Der Beschwerdeführer befindet sich nach seinen eigenen Angaben in gerichtlicher Untersuchungshaft in Innsbruck. Am 9. Oktober 1992 richtete das Finanzamt als Finanzstrafbe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;FinStrG §175 Abs2 idF 1990/465;FinStrG §175 Abs3 idF 1990/465;FinStrG §179 Abs1;FinStrGNov 1990;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Ersuchen der Finanzstrafbehörde an den Leiter des zuständigen gerichtlichen Gefangenenhauses oder der Strafvollzugsanstalt um den Vollzug einer F... mehr lesen...