Entscheidungen zu § artikel1zu149 Abs. 3 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/9/8 88/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §149 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 125;
Rechtssatz: Die Wertersatzstrafe ist keine absolute, durch die Höhe des Wertes der Gegenstände, an denen ein Verfall unvollziehbar ist, fest bestimmte Strafe; vielmehr ist lediglich die Strafobergrenze mit dem gemeinen Wert limitiert, während sich die tatsächliche Höhe der Strafe ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

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