Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §149 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 125;
Rechtssatz: Die Wertersatzstrafe ist keine absolute, durch die Höhe des Wertes der Gegenstände, an denen ein Verfall unvollziehbar ist, fest bestimmte Strafe; vielmehr ist lediglich die Strafobergrenze mit dem gemeinen Wert limitiert, während sich die tatsächliche Höhe der Strafe ... mehr lesen...