Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §145 Abs1;FinStrG §156 Abs1;FinStrG §156 Abs2;FinStrG §77 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/6, S 363;
ÖStZ 1989, 338;
Rechtssatz: Beschuldigte können sich nach § 77 Abs 1 FinStrG nur durch Verteidiger vertreten lassen. Als Verteidiger sind die gem § 39 StPO in die Verteidigungsliste eingetragenen Personen sowie die Wirtschaf... mehr lesen...