Entscheidungen zu § artikel1zu142 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1987/5/7 84/16/0113

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §142 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle des Aufschubes einer nach dem FinStrG verhängten Freiheitsstrafe kann es zu einer dem Zinsenverlust analogen Beeinträchtigung von Interessen des Staates, wie sie bei der Stundung von Geldstrafen nach § 172 Abs 1 FinStrG und § 212 Abs 1 BAO entsteht, nicht kommen. Die Freiheitsstrafe i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

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