Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die türkischen Staatsangehörigen Sirri A und Selma B (I. 2. und II.) des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. b FinStrG. sowie A außerdem (I. 1.) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. schuldig erkannt. Darnach haben am 22.Juli 1981 beim Grenzübergang Nickelsdorf als Mitglieder einer Bande (zu I. 1.) A (vorsätzlich) den bestehenden Vorschriften zuwider 12,274 kg Cannabisharz (Haschisch), soh... mehr lesen...
Norm: FinStrG §13 Abs3FinStrG §35 Abs1
Rechtssatz: Bei der irrtümlichen Annahme, eine andere eingangsabgabepflichtige Ware zu schmuggeln, fällt dem Täter (nichtsdestoweniger) auf der objektiven gleichwie auf der subjektiven Tatseite (vollendeter oder versuchter) Schmuggel in Ansehung des wirklichen (und nicht etwa des vermeintlichen) Tatobjekts zur Last; demnach wird durch einen solchen Irrtum keine absolute Untauglichkeit des Versuchs (nach de... mehr lesen...