Entscheidungen zu § artikel1zu102 Abs. 4 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/6 91/16/0104

K.M. verstarb am 27. November 1987. Sein Sohn R.M. zeigte am 20. März 1988 der Finanzstrafbehörde an, sein Vater habe seine Pension von monatlich S 23.000 stets zurückgelegt, wofür diverse Konten bei der Beschwerdeführerin, Filiale V-Straße in S, unterhalten wurden. In der Erbmasse scheine jedoch kein Sparbuch auf. Die letzte Zeit vor seinem Tod hätte der Verstorbene bei Frau H.B. verbracht. Am 30. Juni 1988 leitete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien als Finanzstra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1993

RS Vwgh 1993/5/6 91/16/0104

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;FinStrG §102 Abs1;FinStrG §102 Abs4;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §99 Abs1;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde kann einen Dritten nicht verpflichten, einer Person, die sie als Zeuge anspricht, Einsicht in Urkunden und andere Unterlagen zu gewähren, damit ihr dann dieser Zeuge über den Inhalt der von dem Dritten verwahrten Urkunden und anderen Unt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1993

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