Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020 teilte die Einschreiterin durch ihre anwaltliche Vertreterin mit, ihr sei bekannt geworden, dass beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde (protokolliert zu W234 2233619-1) der XXXX gegen einen Bescheid der XXXX über die Festlegung der Methode zur Ermittlung der durch diesen Fernleitungsnetzbetreiber gegenüber Fernleitungsnetzbenutzern zu verrechnenden Tarife gemäß §§ 69 Abs. 1 und 82 Abs. 1 GWG anhängig sei. Unte... mehr lesen...