Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß § 69 Abs. 1 GWG 2011 fest. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , GZ römisch 40 , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß Paragraph 69, Absatz eins, GWG 2011 fest. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin nach dem GWG 2011. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde für die dritte Regulierungsperiode Gas als Zielvorgabe das Einsparungspotential (Spruchpunkt 1.) sowie für die Jahre 2018 bis 2021 die den Entgelten zu Grunde liegenden Kosten (Spruchpunkt 2.) und das dem Netznutzungsentgelt zu Grunde zu legende Mengengerüst (Spruchpunkt 3.) fest. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020 teilte die Einschreiterin durch ihre anwaltliche Vertreterin mit, ihr sei bekannt geworden, dass beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde (protokolliert zu W234 2233619-1) der XXXX gegen einen Bescheid der XXXX über die Festlegung der Methode zur Ermittlung der durch diesen Fernleitungsnetzbetreiber gegenüber Fernleitungsnetzbenutzern zu verrechnenden Tarife gemäß §§ 69 Abs. 1 und 82 Abs. 1 GWG anhängig sei. Unte... mehr lesen...