Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich (im folgenden: Disziplinarrat) wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben, weil er es unterlassen habe, dafür Sorge zu tragen, daß sein Name in einem Inserat der ... (es folgt der Name des Beschwerdeführers) Immobilien GmbH vom 22. Juni 1995 in der Badener Zeitung in Verbindung mit einem Foto und unt... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §26DSt 1990 §64 Abs2
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter bei Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt durch unrichtige
Zusammensetzung der OBDK aufgrund Mitwirkung eines bereits in erster
Instanz als Untersuchungskommissär eingeschrittenen Anwaltsrichters ... mehr lesen...