Nach dem Beschwerdevorbringen beantragte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. August 1997 beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck gemäß § 68 Abs. 2 AVG die amtswegige ersatzlose Aufhebung des Bescheides des Präsidenten des OLG Innsbruck vom 20. Jänner 1997, mit welchem der Beschwerdeführer zur Rechtsanwaltsprüfung beim OLG Innsbruck zugelassen wurde, sowie die Annullierung der Rechtsanwaltsprüfung und die Refundierung der Kosten für diese. Eventualiter beantragte der Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art133 Z4;DSt Rechtsanwälte 1990 §59 Abs1;DSt Rechtsanwälte 1990 §64 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/10/14 92/01/0855 1 Stammrechtssatz Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter ist eine Kollegialbehörde iSd Art 133 AZ 4 ... mehr lesen...