Norm: DSt 1872 §2 EDSt 1872 §56RL-BA 1977 §21
Rechtssatz: In der (wahrheitsgemäßen) Mitteilung über den Ausgang des vor dem delegierten Disziplinarrat durchgeführten Disziplinarverfahrens an die zuständige Rechtsanwaltskammer kann keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gelegen sein. Entscheidungstexte Bkd 36/87 Entscheidungstext OGH 05.10.1987 Bkd 36/87 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FDSt 1872 §56 Z3
Rechtssatz: Die Umgehung eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes durch einen Kollegen ist nicht als Beeinträchtigung subjektiver Rechte des umgangenen Anwaltes zu qualifizieren (er wurde nicht in "seinen Rechten" verletzt) - daher keine Beschwerdelegitimation. Entscheidungstexte Bkd 3/68 Entscheidungstext OGH 24.06.1968 Bkd 3/68 Veröff: AnwBl ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §56
Rechtssatz: Der neuerlichen Einbringung eines Tilgungsantrages steht bei gleicher Sachlage und Rechtslage die Rechtskraft eines bereits zuvor ergangenen Abweisungsbeschlusses entgegen. Entscheidungstexte Bkd 23/66 Entscheidungstext OGH 24.10.1966 Bkd 23/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §56
Rechtssatz: Das TilgG beschränkt sich auf die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen; seine Bestimmungen haben auf disziplinäre Verurteilungen keine Anwendung. Nach den Bestimmungen des Disziplinarstatutes sind die Disziplinarstrafen - mit Ausnahme der Löschung des Verweises - nicht tilgbar. Entscheidungstexte Bkd 37/66 Entscheidungstext OGH 12.09.1966 Bkd 37/66 ... mehr lesen...