Norm: DSt 1872 §53 Abs3
Rechtssatz: Eine Rechtsanwaltskammer gehört gemäß § 53 Abs 3 DSt nicht zu jenen Personen oder Rechtssubjekten, die "in ihren Rechten" durch ein Disziplinarvergehen eines Rechtsanwaltes beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte Bkd 20/62 Entscheidungstext OGH 10.05.1962 Bkd 20/62 Veröff: AnwBl 1963,62 Europea... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §47 Abs3DSt 1872 §53 Abs3
Rechtssatz: Nur die Verletzung persönlicher Rechte gibt einem Dritten das Recht zur Anfechtung eine Ablassungsbeschlusses; das Recht und die Pflicht einer auswärtigen Standesvertretung, die Interessen ihrer Kammermitglieder zu wahren, genügt nicht. Entscheidungstexte Bkd 20/62 Entscheidungstext OGH 10.05.1962 Bkd 20/62 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §53 Abs3GOG §25Geo §1
Rechtssatz: Kein Beschwerderecht eines Bezirksgerichtes (vertreten durch den Gerichtsvorsteher) gegen einen Ablassungsbeschluß des Disziplinarrates über eine von ihm erstattete Disziplinaranzeige. Entscheidungstexte Bkd 53/57 Entscheidungstext OGH 28.11.1957 Bkd 53/57 European Case Law Identifier ... mehr lesen...