Norm: DSt 1872 §29 Abs4DSt 1872 §30DSt 1872 §34
Rechtssatz: Ein Einleitungsbeschluß kann nur durch eine mündliche Verhandlung vor dem Disziplinarrat erledigt werden (entgegen Lohsing - Braun Seite 384). Entscheidungstexte Ds 33/23 Entscheidungstext OGH 27.09.1923 Ds 33/23 Ähnlich; Beisatz: Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Verweisungsbeschluß, selbst dann, wenn dar... mehr lesen...