Begründung: I. 1. Gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt in Wien ist beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien (in der Folge: belangte Behörde) zu Z D 114/98, DV 62/01 ein Disziplinarverfahren anhängig. Am 16. November 2001 stellte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde den Antrag auf Delegierung des Verfahrens an den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Burgenland, in eventu an den Disziplinarrat einer anderen Rechtsanwaltskammer. Mit Beschluß vom 30. ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §25 Abs4VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos wegen formeller
Klaglosstellung; Kostenzuspruch
Rechtssatz: hier: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Delegierung eines Disziplinarverfahrens an den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer eines anderen Bundeslandes; kein Rechtsmittel dagegen gem §25 Ab... mehr lesen...