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27 RechtspflegeNorm
DSt 1990 §25 Abs4Leitsatz
Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos wegen formeller Klaglosstellung; KostenzuspruchRechtssatz
hier: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Delegierung eines Disziplinarverfahrens an den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer eines anderen Bundeslandes; kein Rechtsmittel dagegen gem §25 Abs4 DSt 1990; Erklärung des Beschwerdeführers sich nicht als klaglos gestellt zu erachten trotz ersatzloser Behebung des angefochtenen Beschlusses.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtsanwälte Disziplinarrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B3.2002Dokumentnummer
JFR_09979774_02B00003_01