Entscheidungen zu § 25 Abs. 2 DSt

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1999/12/20 99/10/0249

Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Beschluss vom 23. Juni 1999 fasste der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien folgenden Einleitungsbeschluss:      "Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien hat .... über die betreffend .... (den Beschwerdeführer) am 13.9.1996 zur Zl. D 162/96 eingelangte Anzeige der Ö. sowie die am 6.11.1996 und 9.12.1998 eingelangten Nachtragsanzeigen auf Grund der gepflogenen Erhebungen und nach Anhörung des Kammeranwaltes ...... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.1999

RS Vwgh 1999/12/20 99/10/0249

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art131 Abs1 Z1;DSt Rechtsanwälte 1990 §25 Abs2;DSt Rechtsanwälte 1990 §27 impl;DSt Rechtsanwälte 1990 §28 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 25 Abs 2 DSt 1990 wird lediglich die Frist für den Antrag auf Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen D... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1999

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