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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Nach § 25 Abs 2 DSt 1990 wird lediglich die Frist für den Antrag auf Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat iSd § 28 Abs 1 DSt 1990 an die Zustellung des Einleitungsbeschlusses geknüpft; dadurch wird die Rechtsstellung des Disziplinarbeschuldigten nicht verändert. Eine gleichartige Bestimmung war auch bereits in § 27 DSt 1872 enthalten, ohne dass dies in der Rsp zur Qualifizierung des Einleitungsbeschlusses als Bescheid geführt hat.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100249.X03Im RIS seit
21.02.2002