Entscheidungsgründe: 1. Mit dem eine Mehrzahl von Disziplinarverfahren abschließenden Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 11. April 1988 wurde der zu B1660/88 beschwerdeführende Rechtsanwalt, mit dem eine Mehrzahl von Disziplinarverfahren abschließenden Erkenntnis der OBDK vom 18. April 1988 wurde der zu B1661/88 beschwerdeführende Rechtsanwalt jeweils unter anderem schuldig erkannt, durch - näher be... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs6 erster Satz MRK Art10 MRK Art10 Abs2 DSt 1872 §2 RAO §10 Abs2 RL-BA 1977 §45
Leitsatz: Keine Gesetz-(bzw Verfassungs-)widrigkeit des Werbeverbots für
Rechtsanwälte im ersten Halbsatz des §45 RL-BA 1977;
verfassungskonforme Interpretation; Wahrung von Würde und Ansehen des
Anwaltsstandes bei Werbemaßnahmen zur Gewährleistung des Ansehens der
Rechtsprechung; ... mehr lesen...