Entscheidungen zu § 2 Abs. 4 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1995/4/3 6Bkd6/94

Norm: DSt 1990 §2 Abs4
Rechtssatz: Nach Lage des Falles liegt ein (bis zum Erkenntnis des Disziplinarrates verübtes) Dauerdelikt vor. Im Sinne des § 2 a Abs 4 DSt 1872 (= § 2 Abs 4 DSt 1990) konnte daher die Verjährungsfrist - deren Lauf bei einem Dauerdelikt erst beginnt, sobald der rechtswidrige Zustand beendet ist - von vornherein nicht ablaufen. Entscheidungstexte 6 Bkd 6/94 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.1995

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