Norm: DSt 1872 §17 Abs1DSt 1872 §17 Abs3 litcRL-BA 1977 §3RL-BA 1977 §4
Rechtssatz: Da es zu den fundamentalsten Berufspflichten eines Rechtsanwaltes gehört, übernommene Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen (§ 3 RL-BA) und neue Verbindlichkeiten nur einzugehen, wenn er deren Erfüllung sicher ist (§ 4 RL-BA) ist bei (fortgesetzter und gravierender) Mißachtung dieser Berufspflichten die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Einstellung de... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §17 Abs3 Z1 litb
Rechtssatz: Eine rechtskräftige Anklage gegen einen Rechtsanwalt (wegen Untreue und falscher Beweisaussage vor Gericht), von der (noch dazu) die Öffentlichkeit Kenntnis erlangt hat, rechtfertigt jedenfalls eine einstweilige Maßnahme nach § 17 Abs 3 Z 1 lit b DSt (Entzug des Vertretungsrechts vor bestimmten Strafgerichten). Entscheidungstexte Bkd 124/86 En... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcDSt 1872 §17 Abs3 litcRAO §34 Abs2ZPO §30ZPO §160 Abs1
Rechtssatz: Eine Prozeßvollmacht erlischt durch die Einstellung der Rechtsanwaltschaft nicht, sondern ist nur für die Dauer dieses Berufsverbots suspendiert. Sie muß darum nach Beendigung der Einstellung infolge Zeitablaufs nicht neuerlich erteilt werden, sondern bildet eine auch weiter gültige Grundlage für die anwaltliche Vertretung im Prozeß. ... mehr lesen...