Entscheidungen zu § artikel12 NSchG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2020/5/20 W141 2230424-1

I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 26.09.2018 einen Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten nach dem Nachtschwerarbeitergesetz. Er brachte vor, er stehe in einem vertraglichen Dienstverhältnis zur XXXX und übe eine Tätigkeit als Sanitäter aus. Er arbeite in 24-Stunden Schichten bzw. im Wechseldienst und habe keine geregelten Pausen. Die schwere körperliche und psychisch belastende Arbeit übe er bei jeder Witterung, auch bei besonders belastender Hitzepositi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 20.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/28 G308 2219567-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.02.2019, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm Artikel VII Abs. 5 NSchG festgestellt, dass für XXXX (im Folgenden: G.P.), VSNR: XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), zumindest in der Zeit von 01.01.19... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/8 W218 2205827-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (künftig: mitbeteiligte Partei) ist im XXXX seit 1. September 2004 als XXXX beschäftigt und als Vertragsbedienstete der Kranken- und Unfallfürsorge für oberösterreichische Landesbedienstete (KFL) zugehörig. Am 4. Oktober 2015 stellte sie an den Verwaltungsrat der Kranken und Unfallfürsorge für Oö. Landesbedienstete einen Antrag auf Feststellung der erschwerenden Arbeitsbedingungen gemäß Art. VII Abs. 2 Z 7 iVm Abs. 5 NSchG (Nachtschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/12 W265 2150116-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 13.01.2017 sprach die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge auch als belangte Behörde bzw. NÖGKK bezeichnet) gemäß § 410 Abs. 1 ASVG iVm Art. XII Abs. 1 und 2 sowie Art. VII Abs. 1, 2 und 5 NSchG und Art. XI Abs. 6 NSchG aus, dass Herr XXXX , VN XXXX (in der Folge auch als mitbeteiligte Partei bezeichnet), aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 den Bestimmungen de... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.08.2019

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