Norm: B-VG Art57 Abs3B-VG Art96
Rechtssatz: Gemäß Art 57 Abs 3 B-VG (idF des B-VG BGBl 1979/134) dürfen Mitglieder des Nationalrates ohne Zustimmung des Nationalrates (und im Hinblick auf Art 96 B-VG Mitglieder eines Landtages ohne Zustimmung des Landtages) wegen einer strafbaren Handlung (worunter auch Handlungen zu verstehen sind, die von Disziplinarbehörden zu verfolgen sind; vgl SSt 55/42) nur dann verfolgt werden, wenn diese offensichtlich... mehr lesen...
Norm: B-VG Art96
Rechtssatz: Die Immunität des Beschuldigten als Landtagsabgeordneter läßt die Unterbrechung der Verjährung unberührt, wenn das Strafverfahren im Zeitpunkt der Ausfolgung des Wahlscheins bereits anhängig war. Entscheidungstexte 9 Os 81/62 Entscheidungstext OGH 07.03.1962 9 Os 81/62 Veröff: JBl 1963,103 (mit Glosse von Liebscher) ... mehr lesen...