Norm
B-VG Art96Rechtssatz
Die Immunität des Beschuldigten als Landtagsabgeordneter läßt die Unterbrechung der Verjährung unberührt, wenn das Strafverfahren im Zeitpunkt der Ausfolgung des Wahlscheins bereits anhängig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0053950Dokumentnummer
JJR_19620307_OGH0002_0090OS00081_6200000_002