Entscheidungen zu § artikel95 Abs. 1 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2002/11/12 2002/01/0490

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde als Bezirkswahlbehörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen "die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde U vom 23. August 2002" gemäß § 25 Abs. 3 der (Burgenländischen) Gemeindewahlordnung 1992 (GemWO) nicht Folge und sprach aus, dass der Beschwerdeführer für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 6. Oktober 2002 nicht in das Wählerverzeichnis aufzunehmen sei. Begründend führte d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.11.2002

RS Vwgh 2002/11/12 2002/01/0490

Index: L03501 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art117 Abs2;B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;B-VG Art26 Abs1;B-VG Art95 Abs1;GdWO Bgld 1992 §17 Abs1;GdWO Bgld 1992 §17 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wird das durch Art. 117 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 und Art... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.2002

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