Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde als Bezirkswahlbehörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen "die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde U vom 23. August 2002" gemäß § 25 Abs. 3 der (Burgenländischen) Gemeindewahlordnung 1992 (GemWO) nicht Folge und sprach aus, dass der Beschwerdeführer für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 6. Oktober 2002 nicht in das Wählerverzeichnis aufzunehmen sei. Begründend führte d... mehr lesen...
Index: L03501 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art117 Abs2;B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;B-VG Art26 Abs1;B-VG Art95 Abs1;GdWO Bgld 1992 §17 Abs1;GdWO Bgld 1992 §17 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wird das durch Art. 117 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 und Art... mehr lesen...