Vorgeschichte 1 Der Mitbeteiligte, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, stellte am 18. Jänner 2006 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Nachdem dieser Antrag zunächst vom Bundesasylamt mit Bescheid vom 3. Oktober 2006 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen und der Mitbeteiligte aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Russis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §6 Abs1 Z3AsylG 2005 §7 Abs1 Z1B-VG Art94 Abs1
Rechtssatz: Der Aberkennungstatbestand des § 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 6 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 erfordert nicht eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung des asylberechtigten Fremden bzw. die Verwirklichung eines gerichtlichen Straftatbestandes durch ihn, sondern unabhängig davo... mehr lesen...