Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art89 Abs11;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass es dem Bf nicht gelungen ist, das Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§ 71 Abs 1 lit a AVG) glaubhaft zu machen, besteht für den VwGH kein Anlass, der Anregung der Beschwerde, die in der zitierten Bestimmung enthaltene W... mehr lesen...