IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Wildpanner-Gugatschka über die Beschwerde der A., vertreten durch Frau B. C., diese vertreten durch RECHTSANWÄLT_INNEN GmbH, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Referat für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, vom 23.11.2017, Gz.: …, betreffend Versammlung am 25.11.2017 - Untersagung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründ... mehr lesen...