Am 7. Jänner 1975 gegen 10.40 Uhr ereignete sich beim Autobahndreieck, in dem der von Linz kommende Autobahnast, dem durch ein Straßenverkehrszeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die auch im folgenden zitiert wird) der Vorrang genommen war, in den von Walserberg kommenden Autobahnast einmundet, ein Verkehrsunfall, an dem ein vom Zweitbeklagten gelenkter Tankwagen, dessen Halter der Erstbeklagte war, ein von Erich S gelenkter LKW der Firma M... mehr lesen...