Entscheidungsgründe: I. 1. Der Magistrat Wien befand den Beschwerdeführer des hg. Verfahrens B744/87 mit Straferkenntnis vom 24. Feber 1987 der Verwaltungsübertretung nach §35 Abs1 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 schuldig und verhängte über ihn nach dieser Gesetzesstelle in Verbindung mit §9 Abs1 VStG 1950 eine Geldstrafe von 288.000 S (Ersatzarreststrafe von 10 Wochen), weil er es als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in näher beschriebener We... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz / Rechtspolitik - ExzeßB-VG Art7 Abs1 / Gesetz / VerletzungB-VG Art15 Abs9B-VG Art82 Abs1B-VG Art91B-VG Art92B-VG Art97 Abs2Wr VergnügungssteuerG 1963 §35
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §35 des Wr.
VergnügungssteuerG 1963 idF der Vergnügungssteuergesetznovellen 1976
und 1981 wegen Verstoßes gegen Art91 B-VG und Art7 Abs1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art82 Abs2 / Sachentscheidung ZivildienstG §5 Abs1 Beachte ähnlich B82/80 vom selben Tag
Rechtssatz: ZivildienstG; Zurückweisung des Antrages auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung wegen Fristversäumnis gemäß §5 Abs1 idF vor der Nov. BGBl. 496/1980 nach Kundmachung der teilweisen Aufhebung des §5 Abs1 durch den VfGH, jedoch vor Inkr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art82 Abs2 / Sachentscheidung ZivildienstG §5 Abs1 Beachte ähnlich B82/80 vom selben Tag
Rechtssatz: ZivildienstG; Zurückweisung des Antrages auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung wegen Fristversäumnis gemäß §5 Abs1 idF vor der Nov. BGBl. 496/1980 nach Kundmachung der teilweisen Aufhebung des §5 Abs1 durch den VfGH, jedoch vor Inkr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde mit einem (ihm am 24. August 1977 zugestellten) Einberufungsbefehl des Militärkommandos Ktn. vom 22. August 1977 für den 3. Oktober 1977 zum Grundwehrdienst einberufen. Diesen Einberufungsbefehl zog das Militärkommando jedoch mit Schreiben vom 31. August 1977 zurück und schob den Antritt des Grundwehrdienstes in Hinblick auf das Hochschulstudium des Bf. auf. Nachdem an den Bf. ein weiterer Einberufungsbefehl für den 1. Oktober 1980 ergangen... mehr lesen...