Entscheidungen zu § artikel81 Abs. 4 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1987/2/25 87/01/0030

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art81 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH ist nicht auch dazu berufen, über den umschriebenen Aufgabenkreis (des Art 131 Abs 1 und Art 81 Abs 4 B-VG) hinaus gegenüber Verwaltungsorganen Kontrollakte in Form dienstaufsichtsbehördlicher oder disziplinärer Maßnahmen zu setzen. Schlagworte Offenbare Unzus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1987

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