Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art81 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH ist nicht auch dazu berufen, über den umschriebenen Aufgabenkreis (des Art 131 Abs 1 und Art 81 Abs 4 B-VG) hinaus gegenüber Verwaltungsorganen Kontrollakte in Form dienstaufsichtsbehördlicher oder disziplinärer Maßnahmen zu setzen. Schlagworte Offenbare Unzus... mehr lesen...