RS Vwgh 1987/2/25 87/01/0030

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art81 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH ist nicht auch dazu berufen, über den umschriebenen Aufgabenkreis (des Art 131 Abs 1 und Art 81 Abs 4 B-VG) hinaus gegenüber Verwaltungsorganen Kontrollakte in Form dienstaufsichtsbehördlicher oder disziplinärer Maßnahmen zu setzen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010030.X01

Im RIS seit

25.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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