Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Z (BH) vom 6. Juni 2001 und dem Überprüfungsbescheid derselben Behörde vom 8. Juli 2004 ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid der BH vom 6. Juni 2001 wurde den mitbeteiligten Parteien die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage (u.a. durch Errichtung einer Quellf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56 impl;AVG §56;B-VG Art7 Abs3;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Bescheid von der Landeshauptfrau (hier: von Salzburg) erlassen worden, so stammt er nicht von einer Nichtbehörde, weil die Bundesverfassung nur den Landeshauptmann kennt. Nach Art. 7 Abs. 3 B-VG können Amtsbezeichnungen in der F... mehr lesen...